Feuerbeschau

Rauchmelder - Brandmeldeanlage - Feuerbeschau Michael Brandl

Feuerbeschau - Das Plus an Sicherheit!

Die Feuerbeschau ist in Bayern Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Verordnung über die Feuerbeschau fordert die Verantwortlichen auf, im pflichtgemäßen Ermessen die Feuerbeschau durchzuführen.

 

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

 

Insbesondere erstreckt sich die Feuerbeschau auf Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen, Sachen oder die Umwelt zur Folge haben können, unterliegen ebenfalls der Feuerbeschau.

 

Darüber hinaus ist nicht außer Acht zu lassen, dass auch Hinweise mit konkreten Anhaltspunkten auf erhebliche Gefahren bei Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden eingehen können. Hier ist eine Feuerbeschau durchzuführen.

 

Nach Durchführung einer Feuerbeschau werden Eigentümer und Betreiber durch die Gemeinde zur Beseitigung der festgestellten Mängel aufgefordert. Angemessene Fristen geben dem Betroffenen je nach Art des Mangels ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung.

 

Sollten bauliche Mängel erkannt werden, binden die Gemeinden die Untere Baubehörde ein und melden dort die Feststellungen.